Sächsisches Eisenbahnmuseum e. V. – Chemnitz-Hilbersdorf
Für Kunden, welche vor dem 14. Januar 2024 gebucht haben, gelten folgende AGB:   hier klicken um zu den alten AGB zu gelangen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sächsischen Eisenbahnmuseums e. V.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen des Vereins Sächsisches Eisenbahnmuseum e. V. in Chemnitz (im Folgenden: Veranstalter). Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für:

  • alle organisierten und durchgeführten Eisenbahnfahrten mit sämtlichen vom Veranstalter in diesem Zusammenhang erbrachten sonstigen Leistungen (im Folgenden: Sonderfahrt).
  • alle sonstigen durch den Veranstalter organisierten Veranstaltungen, Festivitäten, Fotoevents, Seminare (im Folgenden: Sonderveranstaltungen).
Wird in diesen AGB von Veranstaltung gesprochen, so sind damit sowohl Sonderfahrten als auch Sonderveranstaltungen gemeint.

1. Vertragsschluss

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihrer Geltung ausdrücklich durch den Veranstalter schriftlich zugestimmt wird. Mit Bestellung einer Veranstaltung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte(n) Leistung(en) in Anspruch nehmen zu wollen. Der Veranstalter ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Fahrtunterlagen und/oder der Buchungsbestätigung erklärt werden.

2. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)

2.1.

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich erfolgen.

2.2.

Erklärt der Kunde den Rücktritt oder tritt er die Veranstaltung aus anderen Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 6 geregelten Fälle) nicht an, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann dieser einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Veranstaltungsunterlagen bzw. der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Zeiten sich am jeweiligen Abfahrtsbahnhof/Treffpunkt einfindet. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt einmalig pro Buchung für den Aufwand der Rückabwicklung ein Bearbeitungsentgelt zu verlangen.

2.3.

Der Veranstalter kann im Falle des Rücktritts folgende Bearbeitungsentgelte und pauschalierte Rücktrittsgebühren vom Kunden verlangen:

  • Bearbeitungsentgelt je Buchung i. H. v. 10,00 Euro
  • ab dem 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Leistungspreises
  • am Fahrtag oder bei Nichtantritt 100 % des Leistungspreises

2.4.

Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Leistungserfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

2.5.

Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen für Rücktritts- und Umbuchungsgebühren gilt Ziffer 2.3 entsprechend.

3. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann unter folgenden Umständen bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten:

3.1.

bei Nichterreichen einer im Angebot oder der Buchungsbestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Sofern keine Mindestteilnehmerzahl angeben wird, beträgt diese 180 Personen. Der Veranstalter informiert den Kunden in diesem Fall selbstverständlich unverzüglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann; bereits bezahlte Leistungspreise werden umgehend zurückerstattet.

3.2.

wenn die Durchführung der Fahrt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde; ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände, beispielsweise aufgrund eines Kalkulationsfehlers, zu vertreten hat oder wenn es diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.

4. Leistungen und Preise

4.1. Allgemeines

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot des Veranstalters, auf welche die Bestellung des Kunden Bezug nimmt. Im Falle von Änderungen kann der Kunde dem Vertragsschluss binnen 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung widersprechen.

4.1.1. Leistungspreis – Erwachsener

Sämtlichen Kunden, denen keine Ermäßigung gemäß den folgenden Punkten 4.1.1 bis 4.1.4 gewährt wird, zahlen den vollen Leistungspreis der Veranstaltung.

4.1.2. Leistungspreis – Ermäßigt

Für Ermäßigte besteht bei einigen Veranstaltungen ein vergünstigter Leistungspreis. Ein Anspruch auf die Ermäßigung besteht nicht. Die Kategorie umfasst auf Nachweis Schüler*innen und Auszubildende über 16 Jahre, Studierende, Empfänger*innen von ALG II, Asylbewerber*innen, Personen im Bundesfreiwilligendienst bzw. FSJ und Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50%.

4.1.3. Leistungspreis – Kind

Für Kinder besteht bei einigen Veranstaltungen ein ermäßigter Leistungspreis. Ein Anspruch auf die Ermäßigung besteht nicht. Kinder von 5-15 Jahren zahlen den Leistungspreis Kind. Kinder von 0-4 Jahren werden bei Sonderfahrten kostenlos befördert, haben aber keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Sollte für Kinder von 0-4 Jahren ein eigener Sitzplatz gewünscht sein, so ist für diese der Leistungspreis Kind zu entrichten.

4.1.4. Leistungspreis – Familie

Für Familien besteht bei einigen Veranstaltungen ein vergünstigter Leistungspreis. Ein Anspruch auf die Ermäßigung besteht nicht. Dieser umfasst genau zwei Erwachsene und genau zwei Kinder im Alter von 5-15 Jahren.

4.2. Zahlungsbedingungen

Es gilt der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Mehrwertsteuersatz. Zahlungen sind gemäß der gewählten Zahlungsmethode zu leisten.

4.2.1. Zahlung per Überweisung

Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kunde verpflichtet, den Leistungspreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls aber vor Antritt der Sonderfahrt bzw. Beginn der Sonderveranstaltung zu bezahlen. Zahlungen müssen direkt an das auf der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Zahlung. Nach Ablauf der 10 Tage Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Buchungsbestätigung in Verzug. Der Verzug tritt jedoch nicht ein, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat der Veranstalter das Recht, die Bestellung des Kunden zu stornieren. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Veranstalter anerkannt wurden.

4.2.2. Zahlung als Barzahlung

Bei Barzahlung ist die Zahlung am Tag der Veranstaltung fällig. Die Zahlung des Leistungspreises der Veranstaltung ist vor an das Kassenpersonal oder während der Fahrt an das Zugbegleitpersonal zu leisten. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt dabei ausschließlich in bar.

4.2.3. Zahlung per PayPal

Bei Zahlung PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt (und damit die Fälligkeit der Zahlung) dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

4.2.4. Andere Zahlungsmethoden

Andere Zahlungsmethoden sind zulässig und können durch den Veranstalter angeboten werden bzw. sind mittels schriftlicher Individualvereinbarungen mit dem Veranstalter zulässig.

5. Außergewöhnlich Umstände - Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Umstände, wie beispielsweise Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnung oder ähnlichem, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt in diesem Fall den Leistungspreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

6.1.

Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Kunden sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war.

6.2.

Ansprüche des Kunden aus den 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren, dies gilt auch für Ansprüche des Veranstalters.

7. Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen

Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.

8. Besonderes zu Sonderveranstaltungen

8.1. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungsparameter nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

8.2. Sicherheitshinweise und Verhalten von Teilnehmern an Sonderveranstaltungen
8.2.1.

Das Betreten der Bahnanlagen geschieht auf eigene Gefahr; Sicherheit und Ordnung des Betriebes müssen dauerhaft gewährt sein. Es ist stets auf ausreichenden Abstand zu (bewegten) Fahrzeugen zu halten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, beim Fotografieren und Filmen.

8.2.2.

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um historische Fahrzeuge. Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu vermeiden, Einrichtungsgegenstände dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Verunreinigung sowie Beschädigungen von Fahrzeugen kann der Veranstalter den Reinigungs- bzw. Reparaturaufwand in Rechnung stellen.

8.2.3.

Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Wer sich den Anweisungen des Veranstaltungspersonals widersetzt kann mit sofortiger Wirkung von der weiteren Sonderveranstaltung ausgeschlossen werden.

9. Besonderes zu Sonderfahrten

9.1. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Sonderfahrtleistungen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Lokomotiven und Traktionsarten, Wagen, sowie des Streckenverlaufs nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

9.2. Außergewöhnliche Ereignisse
9.2.1.

Sollten während einer Sonderfahrt außergewöhnliche Ereignisse eintreten, kann es im Zuge dessen zu spontanen Leistungsänderungen (siehe 9.1) kommen. Daraus erfolgt kein Anspruch auf eine Änderung des Leistungspreises für den Kunden, sofern der Gesamtcharakter der Leistung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

9.2.2.

Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung des Gesamtcharakters der Leistung kann der Veranstalter einen Nachlass auf den Leistungspreis gewähren. Dieser ist abhängig von der regulär erbrachten Leistung und beträgt maximal 25% des gezahlten Leistungspreises.

9.2.3.

Sollte eine Beförderung zum Zielbahnhof auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse nicht möglich sein und die Sonderfahrt abgebrochen werden müssen, so gelten folgende Regelungen:

  • Der Zugführer entscheidet über Zeitpunkt und Durchführung eines Abbruchs der Sonderfahrt.
  • Das Zugbegleitpersonal (insb. der Zugführer) organisiert die Beförderung zum vertraglich vereinbarten Zielpunkt.
  • Es sind die vom Zugbegleitpersonal (insb. vom Zugführer) organisierten Ersatzbeförderungsmöglichkeiten zu nutzen!
  • Entstehen dem Kunde Kosten auf Grund der, durch das Zugbegleitpersonal (insb. der Zugführer) organisierten, Ersatzbeförderung, ist der Kunde verpflichtet sich dies vom Zugbegleitpersonal quittieren zu lassen. Nur derart quittierte Kosten können eingereicht werden und werden vom Veranstalter erstattet.
  • Es werden nur Kosten entlang des gewöhnlichen Linienweges zum Zielpunkt der Sonderfahrt und nur maximal bis zum vertraglich vereinbarten Zielpunkt der Sonderfahrt übernommen.
  • Bricht der Kunde die Sonderfahrt eigenmächtig ab, ohne dass der Zugführer den Abbruch der Sonderfahrt veranlasst hat, so werden Kosten, die dem Kunden auf Grund der eigenmächtig organisierten Abreise von der Sonderfahrt entstehen nicht durch den Veranstalter ersetzt.

9.3. Gewährleistung - Haftung
9.3.1.

Dem Kunden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsrecht zu. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Leistungspreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Sonderfahrt beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei:

  • Schäden, die durch nicht sachgemäßes Bedienen und Behandeln von technischen Anlagen (Türen, Fenster etc.) seitens des Kunden entstehen.
  • Schäden, die durch Zuwiderhandlung von Anweisungen des Veranstalters entstehen.
  • Schäden, die seitens des Kunden durch Einnahme von Alkohol, Drogen etc. entstehen.

9.3.2.

Vertragliche Ansprüche gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind insgesamt auf die Höhe des doppelten Leistungspreises (je Person) beschränkt, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden sind. Die Beschränkung der Haftung auf den doppelten Leistungsprei (je Person) gilt auch, soweit der Veranstalter einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.3.3.

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet es bei Sachschäden bis 500 Euro.

9.3.4.

Den Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt worden sind.

9.3.5.

Jeder Kunde ist bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mitwirkung verpflichtet, etwaige Schäden zu vermeiden bzw. so gering als möglich zu halten.

9.3.6.

Sollte ein Grund zur Beanstandung auftreten, ist dieser an Ort und Stelle unverzüglich dem Zugbegleitpersonal des Veranstalters mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, ist die Geltendmachung etwaiger hieraus resultierender Ansprüche ausgeschlossen.

9.3.7.

Das Zugbegleitpersonal ist nicht berechtigt, Ansprüche zu Lasten des Veranstalters anzuerkennen.

9.4. Sicherheitshinweise und Verhalten der Fahrgäste
9.4.1.

Das Betreten der Bahnanlagen geschieht auf eigene Gefahr; Sicherheit und Ordnung des Betriebes müssen dauerhaft gewährt sein; das Betreten der Gleise und der Gleisanlagen ist verboten. Es ist stets auf ausreichenden Abstand zu allen Zügen, bewegten Fahrzeugen und zu den Gleisanlagen zu achten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, beim Fotografieren und Filmen.

9.4.2.

Das Hinauslehnen aus den Fenstern ist verboten. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Zug geworfen werden.

9.4.3.

Der Zug darf nur an planmäßigen Verkehrshalten bestiegen oder verlassen werden, wenn und soweit er sich an einem Bahnsteig befindet oder auf besondere Anweisung des Zugbegleitpersonals des Veranstalters. An Betriebshalten ist das Besteigen oder Verlassen des Zuges verboten.

9.4.4.

Es gelten die Bestimmungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Das Rauchen von Tabakprodukten und E-Zigaretten ist im gesamten Zug untersagt.

9.4.5.

Bei den eingesetzten Fahrzeugen handelt es sich um historische Fahrzeuge. Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu vermeiden, Einrichtungsgegenstände dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Verunreinigung sowie Beschädigungen von Fahrzeugen kann der Veranstalter den Reinigungs- bzw. Reparaturaufwand in Rechnung stellen.

9.4.6.

Bei Wagen ohne geschlossenes WC-System ist die Benutzung der Toiletten in Bahnhöfen untersagt.

9.4.7.

Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken in die Sonderzüge des Veranstalters ist nicht gestattet.

9.4.8.

Den Anweisungen des Zugbegleitpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Wer sich den Anweisungen des Zugbegleitpersonals widersetzt kann mit sofortiger Wirkung von der weiteren Sonderfahrt ausgeschlossen werden.

9.5. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften

Der Fahrgast ist für die Einhaltung der o.g. Vorschriften selbst verantwortlich.

10. Salvatorische Klausel

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig seit: 01. Juni 2023

Sächsisches Eisenbahnmuseum e. V.
An der Dresdner Bahnlinie 130c
09131 Chemnitz

Vertretungsberechtigter Vorstand: Jörg Bauersachs
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Umsatzsteuer-ID: 215/142/03129